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Dienstleistungen

Wasseranschluss anmelden

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

Ablauf

Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Lageplan

  • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

Gebühren

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

Zuständigkeit

die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

Freigabevermerk

21.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Au
+49 761 4013990 gemeinde(@)au-hexental.de+49 761 4013999

Zugehörige Lebenslagen

Umwelt
Bauen und Modernisieren
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Wasser und Gewässerschutz
Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
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