Kraftfahrzeug zulassen, abmelden oder ummelden
Kurzbeschreibung
Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umschreiben lassen.
Dabei ist egal, ob das Fahrzeug schon in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder außerhalb zugelassen ist.
Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (bei Halterwechsel)".
Hinweis: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen der Zulassungsbehörde schnellstmöglich den Halterwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt der Text "Kraftfahrzeug - Verkauf melden".
Kauf eines schon abgemeldeten Fahrzeugs
Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug schon vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden.
Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen". Darüber hinaus gibt Ihnen dieser Text auch Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
